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AGB / Nutzungsbedingungen

Diese Bedingungen regeln die Nutzung der Software RENDI — Smart Shift Planning, die als Software-as-a-Service bereitgestellt wird.

Stand: August 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Anbieter und Kundinnen und Kunden über die Nutzung von RENDI. Abweichende Bedingungen der Kundschaft gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

2. Leistungsumfang

RENDI stellt eine webbasierte Anwendung zur Erstellung, Verwaltung und Auswertung von Dienstplänen, Abwesenheiten und Schichttauschprozessen bereit. Der Funktionsumfang richtet sich nach dem gewählten Paket. Die Plattform befindet sich im Aufbau; Funktionen können sich weiterentwickeln.

3. Lizenz

Die Kundschaft erhält für die Vertragsdauer ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares Recht, die Software im vereinbarten Umfang für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen. Dekompilierung, Weitervermietung oder Bereitstellung an Dritte ausserhalb der eigenen Organisation sind untersagt.

4. Pflichten der Nutzenden

  • Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht geteilt werden.
  • Erfasste Stamm-, Pensum- und Abwesenheitsdaten sind korrekt und aktuell zu halten.
  • Die Kundschaft ist für die Einhaltung der auf sie anwendbaren arbeits-, gesamtarbeitsvertraglichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben verantwortlich.

5. Planungsergebnisse und finale Prüfpflicht

Wichtig: RENDI erzeugt Planvorschläge auf Basis der hinterlegten Regeln, Bedarfe und Wünsche. Die fachliche und rechtliche Endverantwortung für jeden veröffentlichten Dienstplan liegt ausschliesslich bei der zuständigen Führungsperson des Betriebs. Jeder Plan ist vor der Veröffentlichung inhaltlich zu prüfen und freizugeben.

Hinweise der Software zu Ruhezeiten, Blocklängen, Stundenkorridoren oder Abdeckungslücken sind Hilfestellungen und ersetzen weder eine arbeitsrechtliche Beurteilung noch eine behördliche Genehmigung.

6. Haftung

Der Anbieter haftet nur für Schäden aus grober Fahrlässigkeit oder Absicht. Eine Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrüche, Datenverluste sowie für Folgen fehlerhafter, unvollständiger oder ungeprüfter Planungsdaten ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Insbesondere wird keine Haftung für Planungsfehler übernommen, die aus fehlenden Prüfungen durch die verantwortliche Führungsperson entstehen.

7. Verfügbarkeit

Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, schuldet jedoch während der Aufbau- und Pilotphase keine bestimmte Verfügbarkeitsquote. Wartungsfenster und Weiterentwicklungen können zu temporären Einschränkungen führen.

8. Datenschutz

Die Bearbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung. Die Kundschaft bleibt für die von ihr erfassten Mitarbeiterdaten datenschutzrechtlich verantwortlich.

9. Vertragsdauer und Änderungen

Laufzeit, Kündigungsfristen und Entgelte ergeben sich aus der individuellen Vereinbarung. Der Anbieter kann diese Bedingungen anpassen; Änderungen werden rechtzeitig mitgeteilt.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Normen und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz, soweit nicht zwingende Bestimmungen etwas anderes vorsehen.